Der BLT e.V. hat ein aktuelles Berufsbild ► verabschiedet und in Kraft gesetzt!
Anfang Juni 2024 setzte die Mitgliederversammlung des Berufsverbands für Lerntherapeut:innen e.V. das neue Berufsbild (Version 1.6.1) in Kraft. Damit endete ein mehrjähriger Prozess zur Erarbeitung eines Berufsbilds für alle qualifizierten Lerntherapeut:innen in Deutschland. Der BLT hat bereits damit begonnen, dieses Berufsbild durch vertragliche Vereinbarungen mit Jugendämtern (Rahmenverträge) zu etablieren und es so zum verbandsunabhängigen, bundeseinheitlichen Standard für Lerntherapie zu machen. Damit endet auch der Streit darum, wessen Zertifikat zukünftig von welchem Kostenträger anerkannt werden wird: Ab Januar 2025 wird es ein einheitliches, akkreditiertes Zertifikat geben, das unabhängig von der Mitgliedschaft in einem Verband erworben werden kann. Für bereits tätige Lerntherapeut:innen besteht bis Mitte 2026 die Möglichkeit, die Anerkennung der Gleichwertigkeit ihrer Ausbildung mit der zukünftigen Mindestqualifikation anerkennen zu lassen.
Das jetzt in Kraft gesetzte „Berufsbild Lerntherapeut:in“ wurde ursprünglich vom Berufsverband für Lerntherapeut:innen e.V. (BLT) gemeinsam mit dem Fachverband für integrative Lerntherapie e.V. (FiL) erarbeitet. Es basiert auf Vorarbeiten des FiL und anderer Stellen. Daher unterscheidet es sich auch nur in wenigen Punkten vom Berufsbild, das der FiL kürzlich verabschiedet hat: Das BLT-Berufsbild enthält eine klare Übergangsregelung zur Wahrung der Anerkennung von Lerntherapeut:innen mit langer Berufserfahrung, aber ohne Hochschulabschluss, es sichert allen qualifizierten Lerntherapeut:innen ein Zertifikat ähnlich der früheren „staatlichen Anerkennung“ unabhängig von einer Verbandsmitgliedschaft und es sichert für die Zukunft eine jeweils angemessene Weiterentwicklung der Qualifikation durch einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess und die regelmäßige Re-Zertifizierung durch eine akkreditierte, unabhängige Stelle.
Die Kosten für dieses Zertifikat werden übrigens bei rund 7 Cent je Fachleistungsstunde liegen. Nach unseren bisherigen Erfahrungen erhalten Lerntherapeut:innen mit einem solchen Zertifikat deutlich höhere Entgelte. Auch wird das etablierte und vertraglich gesicherte Berufsbild einen wichtigen Beitrag leisten, um offene Fragen wie die Rentenversicherungspflicht für Lerntherapeut:innen, die staatliche Bezuschussung der Ausbildungskosten oder die Befreiung von der Umsatzsteuer abschließend zu klären.