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nfos für Lerntherapeut*innen

Fachliche Anforderungen an Lerntherapeut*innen

Die Anforderungsstruktur der Lerntherapie ist durch Komplexität und häufige Veränderungen gekennzeichnet. Daher benötigen Lerntherapeut:innen grundlegende Kompetenzen in der Betriebswirtschaft und im Sozialrecht; sie müssen unternehmerisch denken und handeln können.

Qualifizierte Lerntherapeut*innen verfügen über eine wissenschaftliche und einschlägige Ausbildung in Theorie und Praxis, die im Regelfall durch ein Zertifikat nachgewiesen wird. Lerntherapeut:innen erwerben ihre Qualifikation in Kombination der Punkte 1, 2 und 4 oder der Punkte 3 und 4 der nachstehenden Liste:

  1. Grundlage der Zugangsqualifikation ist ein in Deutschland anerkannter Ausbildungs-Abschluss auf der Niveaustufe 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR in der jeweils aktuellen Fassung, durch das Bundesministeriums für Bildung und Forschung und die Kultusministerkonferenz fortgeschrieben) in einer einschlägigen (z.B. therapeutischen, pädagogischen, medizinischen, psychologischen, natur- oder sozialwissenschaftlichen) Disziplin.
  2. Hinzu kommt der Abschluss einer Ausbildung im Rahmen einer vom Fachverband für integrative Lerntherapie e.V. (FiL) oder vom Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e. V. (BVL) anerkannte Theorie-Zusatzausbildung in den Feldern der Dyslexie- und/oder der Dyskalkulie-Therapie. Diese Ausbildung soll einen Mindestumfang von 800 Arbeitseinheiten haben.
  3. Alternativ zu einer Ausbildung gemäß den Punkten 1 und 2 dieser Aufzählung können Lerntherapeut:innen ihre Qualifikation durch den Abschluss eines grundständigen lerntherapeutischen Studiums an einer europäischen Hochschule in Verbindung mit der Praxiserfahrung gemäß Punkt 4 nachweisen. Ein Abschluss ist auf der Niveaustufe 6 (Bachelor mit 180 ECTS/5.400 Arbeitseinheiten) oder auf der Niveaustufe 7 (Master mit 60 bzw. 120 ECTS/1.800 bzw. 3.600 Arbeitseinheiten) möglich.
  4. Ergänzt wird die Ausbildungskombination gemäß den Punkten 1 und 2 ebenso wie die Ausbildung gemäß Punkt 3 dieser Aufzählung durch Praxiserfahrung, die Lerntherapeut:innen z.B. in anerkannten lerntherapeutischen Ausbildungs-Praxen „LiA-Lerntherapeut*innen in Ausbildung“ oder anderen lerntherapeutischen Settings durch Hospitationen, selbstständig durchgeführte Therapien mit allen Zusammenhangstätigkeiten und Praxiserfahrung nach persönlicher Schwerpunktsetzung auch in anderen berufsbezogenen Einrichtungen sowie einer praxisbegleitenden Supervision erwerben. Der Praxisanteil soll eines Mindestumfang von 600 Arbeitseinheiten haben.

Für Lerntherapeut*innen, die seit mehr als drei Jahren tätig sind, besteht die Möglichkeit auf Anerkennung und Zertifizierung der Gleichwertigkeit ihrer theoretischen und praktischen Kenntnisse (Altfallregelung). Darüber wird auf Antrag und nach Würdigung der Umstände des Einzelfalls entschieden.

Zum Nachweis der Qualifikation der vorstehenden Liste stellen Lerntherapeut:innen einen Antrag auf Zertifizierung. Dem schriftlichen, per Mail zu übermittelnden Antrag sind alle entscheidungsrelevanten Unterlagen über Vorbildung, lerntherapeutische Zusatzausbildung und Praxiserfahrung beizufügen. In Zweifelsfällen kann die zertifizierende Organisation beglaubigte Kopien oder Einsicht in die Originale anfordern.

Die Zertifizierung erfolgt befristet. Vor Fristablauf ist zu belegen, dass die persönliche Qualifikation gemäß den Mindestregeln des Zertifikats aufrecht erhalten und weiterentwickelt wurde. Dies führt zur Verlängerung des Zertifikats (Re-Zertifizierung).