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nfos für Lerntherapeut*innen

Fachliche Anforderungen an Lerntherapeut*innen

Zugänge zum Beruf

Für den Zugang zur lerntherapeutischen Arbeit werden durch dieses Berufsbild verbindliche Mindestanforderungen definiert. Die Anforderungsstruktur der Lerntherapie ist durch hohe Komplexität und häufige Veränderungen gekennzeichnet. Lerntherapeutische Arbeit erfordert einen hohen bis sehr hohen Grad an Selbstständigkeit und Flexibilität sowie ein detailliertes und spezialisiertes Fachwissen.

Ausbildung

Eine Qualifizierung zum/zur Lerntherapeuten/:in ist auf unterschiedlichen Wegen möglich und führt mindestens zum Erreichen der DQR-Niveaustufe[1] 6. Lerntherapeut:innen erwerben ihre Qualifikation in Erfüllung der Punkte 1 und 3 oder der Punkte 2 und 3 der nachstehenden Liste:

  1. Eine Qualifizierung zum/zur Lerntherapeut:in ist im Rahmen einer anerkannten Ausbildung möglich. Anerkannt werden Ausbildungswege, die die Themenfelder
    1. Pädagogik, Psychologie und Medizin sowie deren Nachbardisziplinen
    2. Fachdidaktik Deutsch und/oder Fachdidaktik Mathematik
    3. therapeutische Kompetenzen und
    4. kaufmännisches Grundwissen

fachlich angemessen und ausgewogen vermitteln und einen Umfang von mindestens 800 UE[2] haben. Bei Spezialisierung auf einen der Schwerpunkte Legasthenie- oder Dyskalkulietherapie beträgt der Umfang mindestens 560 UE. Die Anerkennung von Ausbildungen erfolgt nach den Richtlinien des BLT.

Voraussetzung für den Zugang zur Ausbildung ist in der Regel ein in Deutschland anerkannter Ausbildungsabschluss auf der Niveaustufe 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR in der jeweils aktuellen Fassung) in einer einschlägigen (z. B. therapeutischen, pädagogischen, medizinischen, psychologischen, natur-, geistes- oder sozialwissenschaftlichen) Disziplin.

  1. Alternativ zu einer Qualifizierung gemäß Punkt 1 dieser Aufzählung können Lerntherapeut:innen ihre Qualifikation durch den Abschluss eines lerntherapeutischen Stu­diums an einer europäischen Hochschule in Verbindung mit der Praxiserfahrung gemäß Punkt 3 nachweisen. Ein Abschluss ist auf der Niveaustufe 6 (Bachelor mit 180 ECTS[3]/5.400 UE) oder auf der Niveaustufe 7 (Master mit 60 bzw. 120 ECTS/1.800 bzw. 3.600 UE) möglich.
  2. Ergänzt wird die Ausbildungskombination gemäß den Punkten 1 und 2 dieser Aufzählung durch Praxiserfahrung im Umfang von mindestens 500 UE. Bei Spezialisierung auf einen der Schwerpunkte Legasthenie- oder Dyskalkulietherapie beträgt der Umfang mindestens 300 UE. Hinzu kommt eine super- und/oder intervisorische Begleitung im Regelumfang von 75 UE. Diese Praxiserfahrung kann in anerkannten lerntherapeutischen Ausbildungspraxen oder in anderen lerntherapeutischen Settings in einem Team unter engmaschiger Supervision erworben werden.

Damit verfügen qualifizierte Lerntherapeut:innen über eine fachwissenschaftlich fundierte und einschlägige Ausbildung in Theorie und Praxis. Sie wird durch ein akkreditiertes Zertifikat nachgewiesen, das zum 01. Januar 2025 eingeführt wird.

Die Zertifizierung erfolgt befristet für die Dauer von vier Jahren. Vor Fristablauf ist zu belegen, dass die persönliche Qualifikation gemäß den Mindestregeln des Zertifikats aufrechterhalten und weiterentwickelt wurde. Nach erfolgreicher Prüfung dieser Nachweise erfolgt eine Re-Zertifizierung zu gleichen inhaltlichen Bedingungen.

Bis zum 30.06.2026 besteht für bis dahin seit mehr als drei Jahren tätige Lerntherapeut:innen die Möglichkeit auf Anerkennung und Zertifizierung der Gleichwertigkeit ihrer theoretischen und praktischen Kenntnisse (Übergangsregelung).  Lerntherapeut:innen, die bereits eine aktuelle Zertifizierung des Fachverbands für integrative Lerntherapie (FiL e.V.) oder vom Bund deutscher Psycholog:innen (BDP e.V.) führen oder eine vom Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie (BVL e.V.) oder dem Verbund dyskalkulietherapeutischer Facheinrichtungen (VDF) zertifizierte Ausbildung nachweisen, erfüllen die damit verbundenen Anforderungen. Sie können auf dieser Grundlage dem Berufsverband  beitreten.

[1] Niveaustufe des Deutschen Qualifikationsrahmens als Teil des Europäischen Qualifikationsrahmens

[2] Unterrichtseinheiten im Umfang von 45 Min.; sie umfassen z.B. Präsenz-, Online- und Selbststudienzeiten, Erstellen von Referaten und Haus- sowie Abschlussarbeiten.

[3] European Credit Transfer System: System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen