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nformationen für Jugendämter

Kinder mit Lernstörungen wie Legasthenie und Dyskalkulie tragen ein hohes Risiko in der Schule zu versagen und psychisch krank zu werden. Ihre gesamte Bildungsbiografie ist beeinträchtig und ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gefährdet. Dies belegen die Ergebnisse mehrerer Studien. Nähere Informationen dazu stellen wir Ihnen gern zur Verfügung. Hilfreich ist auch ein Kontakt zum Fachverband für integrative Lerntherapie e.V. (FiL).

Um Kinder zu unterstützen, die aufgrund einer Lernstörung von einer seelischen Behinderung bedroht sind, hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, eine Lerntherapie aus Mitteln der Jugendhilfe zu finanzieren. In der Regel geschieht dies im Rahmen der Eingliederungshilfe nach §35a SGB VIII. Eine Lerntherapie kann auch als Hilfe zur Erziehung nach §27 SGB VIII finanziert werden. Da für die Ausführungsbestimmungen der gesetzlichen Vorgaben die Jugendämter zuständig sind, bietet der Berufsverband für Lerntherapeut*innen e.V. (BLT)  seine Unterstützung und fachliche Expertise zu folgenden Punkten an:

  • Zulassung der Leistungserbringer
  • Qualitätssicherung und -entwicklung des lerntherapeutischen Angebots
  • Finanzierungsmodelle von Präventivmaßnahmen (z. B. Lerntherapie in Schule)
  • Ausbau eines angemessenen Angebotes

Der BLT verhandelt darüber hinaus mit Jugendämtern in allen Bundesländern, um Rahmenverträge als Leistungs-, Qualitätsentwicklungs- und Entgeltvereinbarungen für die lerntherapeutischen Praxen zu vereinbaren. Ziel ist es, so den Versorgungsauftrag der Lerntherapeut*innen nachhaltig sicher zu stellen und fachgerechte Hilfe leisten zu können. Derzeit entwickelt der BLT ein Verfahren zur Einführung eines unabhängigen, akkreditierten Zertifikats, mit dessen Hilfe Eltern, Lehrer und Jugendämter qualifizierte Lerntherapeut*innen von unseriösen Anbieter*innen unterscheiden können.