Berufsverband für Lerntherapeut*innen e.V.

Der Fachverband für integrative Lerntherapie (FiL e.V.) teilte jetzt mit: „Es ist seit einiger Zeit offensichtlich, dass der Berufsverband (BLT) und der FiL unterschiedliche Interessen verfolgen und ihre Ziele und Ansichten nicht vereinbar sind … Wir haben uns daher entschlossen, unsere Kräfte wieder zu bündeln und neue Wege einzuschlagen, die den Werten und Standards des FiL entsprechen. … Daher kündigen wir die Kooperation mit dem BLT und die Fördermitgliedschaft.“

Hinter dieser Entscheidung des FiL, aus der Zusammenarbeit auszuscheiden, stehen unterschiedliche Ziele der Verbände. Im Berufsverband für Lerntherapeut:innen (BLT e.V.) haben die Interessen der Lerntherapeut:innen Vorrang. Dazu teilt der Vorstand des BLT jetzt mit:

In der Lerntherapie existiert Vielfalt – das soll so bleiben.

Wofür der Berufsverband steht:

Der BLT hat den Gründungsauftrag, ein unabhängiges Zertifikat zu etablieren, das allen qualifizierten Lerntherapeut:innen ihren beruflichen Status sichert. Zum beruflichen Status gehören unter anderem die Anerkennung der Qualifikation und die Vereinbarung einer angemessenen Vergütung. Dazu zählen auch die staatliche Förderung der Ausbildung, Klarheit in Fragen der Sozialversicherungspflicht und die generelle Umsatzsteuer-Befreiung.

Wir wollen jetzt alle qualifizierten, bereits etabliert arbeitenden Lerntherapeut:innen mitnehmen, unabhängig von Details ihrer Ausbildung, aber orientiert an den derzeit akzeptierten Qualitätsvorgaben. In einem nächsten Schritt werden die Standards für zukünftige Lerntherapeut:innen erarbeitet – mit den BLT-Mitgliedern und gerne auch in Kooperation mit interessierten Organisationen. Deshalb: In der Lerntherapie existiert Vielfalt, die es weiterhin geben soll.

Wofür der Berufsverband nicht steht:

Wegen der gewünschten Vielfalt lehnen wir ein Ausbildungsmonopol ab. Ein solches Monopol würde alle Lerntherapeut:innen ausschließen, die ihre Qualifikation auf anderen Wegen erworben haben.

Unsere Ziele:

  • Der Beruf der Lerntherapeut:in ist in seiner Komplexität und Vielfalt fachlich und berufsständisch akzeptiert; alle qualifizierten Berufsträger:innen sind anerkannt und zugelassen.
  • Alle qualifizierten und mindestens seit drei Jahren tätigen Berufsträger:innen können eine vom zukünftigen Standard abweichende theoretische Ausbildung durch Erfahrung ausgleichen. Sie werden im Rahmen einer Übergangsregelung den zukünftigen Absolvent:innen gleichgestellt.
  • Lerntherapeut:innen sind einheitlich gemäß den Mindeststandards des Berufsbilds ausgebildet oder im Rahmen der Übergangsregelung anerkannt. Die Einhaltung dieses Mindeststandards wird durch ein unabhängiges Zertifikat bestätigt.“

Aus dieser Stellungnahme darf ausdrücklich unter Hinweis auf die Quelle zitiert werden.

17. März 2024